AGB`s für Ihren Aufenthalt im Weberturm – Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
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Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
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Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 50% (mind. jedoch € 25,00)
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Rücktritt bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 80%
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danach und bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
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bei Neubelegung fällt eine Gebühr von 10% des Reisepreises an.
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Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
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Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer (4) errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Mieter in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
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Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Für den Fall, dass der Mieter die Inanspruchnahme der Ferienwohnung nicht kündigt, aber auch nicht in Anspruch nimmt, bleibt der Mieter zur Entrichtung der Miete verpflichtet.
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- Der Schlüssel für das Ferienobjekt wird bei Anreise des Mieters ab 15:00 Uhr und bis spätestens 19:00 Uhr vor Ort übergeben. Wir bitten daher um tel. Avisierung Ihres Anreisezeitpunktes.
- Pro buchender Person (ausgenommen Kleinkinder bis 2 Jahre) stellen wir einmalig ein Wäschepaket kostenfrei zur Verfügung.
- Der Mieter verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Ferienobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, sind unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls behalten wir uns vor, über das übliche Maß hinausgehende Reinigungsarbeiten, Reparaturen oder sonstige Instandsetzungmaßnahmen zu berechnen.
- Die Ferienwohnung darf nur mit der vom Mieter bei Buchung angegeben Personenzahl bewohnt werden. Das Ferienobjekt darf nicht an Dritte weitervermietet oder entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.